Sie haben Fragen, wir die Antworten!

In unserem beruflichen Alltag begegnen uns häufig Fragestellungen auf die es gar nicht so leicht ist eine konkrete, fundierte und sachkundige Antwort zu erhalten. Auf einige dieser Fragen möchten wir hier eingehen, sie erklären und beantworten.

Wir freuen uns auf weitere Anregungen und Hinweise. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular auf unserer Kontaktseite.

Unterweisung

Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen hierzu zählt in jedem Fall die Anwendung von PSA gegen Absturz.

Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt in § 3 Absatz 1 vor: „Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ besagt im § 31: „Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.“

Die Pflicht zur Unterweisung basiert also auf dem § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Ergibt sich als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, dass entsprechende Gefährdungen vorhanden sind, müssen Unterweisungen durchgeführt werden. Bei möglichen Auswirkungen wie Tod oder dauerhaften Gesundheitsschäden auch mit praktischer Übung.

Der DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ regelt wer unterweisen darf und wie die Unterweisung durchzuführen ist.

Bildungsgutschein

Die Weiterbildung in der Seilzugangstechnik kann durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter gefördert werden.

Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind, oder sich beruflich neu orientieren müssen, kann die Weiterbildung zum Seilzugangstechniker oder Seilzugangstechnikerin durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden. Der Bildungsgutschein wird von von Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin ausgestellt. Wir empfehlen einen persönlichen Termin in der Zuständigen Behörde, um Ihren Anspruch auf einen Bildungsgutschein zu klären.

WU im Bereich der Seilzugangstechnik

Auch für Industriekletterer gilt die Unterweisungspflicht, hierzu die DGUV-I 212-001:

„Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen sind zu unterweisen. Dabei sind Verfahren zur Rettung mit zu behandeln. Im Rahmen der Unterweisung sind praktischeÜbungen erforderlich (siehe TRBS 2121 Teil 3, Abschnitt 4.4). Die Übungen sind unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen und mit durchgehender Redundanz bei der Benutzung von PSAgA sicherzustellen.

Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen, anlassbezogen, jedoch mindestens alle 12 Monate durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Unterweisung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Der Unternehmer und die Unternehmerin sind für die Inhalte und die Durchführung verantwortlich (siehe auch DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“).
Sollten diese nicht über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen, können interne und/oder externe fachkundige Personen unterstützend hinzugezogen werden“

Bei den Internationalen Verbänden sieht die Sache folgendermassen aus, auch hier gilt das Deutsche Gesetz für alle diejenigen, die in Deutschland tätig sind. Die Rezertifizierung nach 3 Jahren bei SPRAT oder IRATA hat nichts mit Länderspezifischer Gesetzgebung zu tun, sondern mit den Zertifizierungsanforderungen des jeweiligen Verbandes. Die Internationalen Verbände verweisen hier grundsätzlich auf die Lokale Gesetzgebung. Das bedeutet für Inhaber Internationaler Verbandszertifikate gilt die jährliche Unterweisungpflicht. Eine Wiederholungsunterweisung ersetzt auch nicht die Pflicht zur Rezertifizierung nach spätestens 3 Jahren durch den Verband.

Der DGUV Grundsatz 312-003 regelt die Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern / Industriekletterern und legt die Anforderungen an die jeweiligen Level sowie die schriftliche und praktische Prüfung fest.

Prüfung von PSAgA

Persönliche Absturzausrüstungen müssen als PSA, die gegen Lebensgefahr schützen soll, regelmäßig von sachkundigen (Befähigten) Personen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, dies heißt mindestens alle 12 Monate und bei Bedarf auch öfter. Eine Verkürzung der Überprüfungsintervalle kann durch starke Beanspruchung, Kontamination mit Stoffen, die einen schädigenden Einfluss auf das Material haben oder Belastungen die durch einen Sturz verursacht werden, erforderlich sein. Eine Befähigte Person ist, wer an einer mehrtägigen Qualifizierung in dem jeweiligen Teilbereich nach DGUV-G 312-906 teilgenommen und die Prüfung bestanden hat.